Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz (LkSG) - Chancen und Risiken für das Unternehmen

Roland Bachmeier, Serge Megazzini, Robert Schirra, Olcay Süzeroglu • 24. September 2023

Welche Unterstützung können Unternehmen durch Interim Manager erhalten?

Die Gesellschaft wandelt sich, ökologische und soziale Handlungsweisen gewinnen im Bereich der Entwicklung des Unternehmensimages zunehmend an Bedeutung. Von allen Seiten wird von den Unternehmen Transparenz über die sozialen und ökologischen Folgen ihrer Aktivitäten gefordert. 


Viele Unternehmen haben komplexe globale Lieferketten, die eine Vielzahl von Lieferanten und Subunternehmen umfassen. Die Identifizierung und Überwachung der Einhaltung von Standards entlang dieser komplexen Lieferketten kann eine große Herausforderung sein. Mit dem Lieferkettengesetz werden Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer Lieferkette haftbar gemacht. 


Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Gesetz und seine Sorgfaltspflicht und zeigt auf, welche Chancen und Herausforderungen Unternehmen bei der Umsetzung haben können. Zudem zeigen wir auf, welche Rolle ein Interim Manager für ein Unternehmen einnehmen kann, um dieses bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. 


Was ist das LkSG? 


Das LksG (Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz) ist ein deutsches Gesetz und hat seinen Ursprung in den z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) von 2011, UN internationale Arbeitsorganisation ILO Grundprinzipien sowie die Ethical Trading Initiative (ETI) Basiscode. 


Das LkSG findet grundsätzlich Anwendung auf die vor- und die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Also angefangen beim Lieferanten bis hin zum verantwortlichen Unternehmen und weiter vom verantwortlichen Unternehmen bis zum Inverkehrbringer eines Artikels/Ware. Verbraucher sind vom LkSG nicht betroffen. 


Wichtig ist es, zuallererst die Lieferkette genau unter die Lupe zu nehmen - sowohl hinsichtlich ökologischer Aspekte als auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, vor allem bei der Produktion in Schwellen- und Entwicklungsländern. Auf dieser Basis können Unternehmen dann Ziele formulieren und Schritt für Schritt umsetzen. 


Unterstützung bieten dabei Beschaffungsstandards, wie der "Social Accountability" (SA8000). Er wurde auf Grundlage der internationalen Menschenrechtskonvention und den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO (International Labour Organization ILO) entwickelt. Als international verbreitete Zertifizierungsnorm beinhaltet er wichtige Grundsätze, unter anderem das Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung, Mindeststandards im Gesundheitsschutz oder die Gewährung der Vereinigungsfreiheit. 


Wie sieht das Thema in anderen Ländern aus? 


Das LkSG wirkt sich auch international aus. Einerseits durch die Spillover-Effekte, also die Ausstrahlung des deutschen LkSG auf die Aktivitäten deutscher Unternehmen in den jeweiligen ausländischen Märkten und Werken.   


Andererseits, da erwartet wird, dass die Einführung des LkSG in Deutschland auch in den anderen EU-Ländern die Diskussion beleben wird, eigene Regeln für die Sorgfalt des unternehmerischen Handelns in ihren Ländern zu erlassen. Dies zudem, da es auch eine Wechselwirkung mit der EU-Verordnung, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), gibt, welche die Unternehmen verpflichtet regelmäßig über ihren ESG-Status (Environmental Social Governance) zu berichten. 


Das deutsche LkSG hat zwar für ausländische Unternehmen in dem jeweiligen Land keine verpflichtende Kraft, dennoch ist es auch für solche Unternehmen ratsam, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und diese zu beachten, nämlich dann, wenn sie mittelbar, z.B. als Zulieferer, für ein deutsches Unternehmen aktiv sind. Dies hat insbesondere für Branchen wie Automotive u.ä. eine hohe Relevanz, wo bekanntlich sehr komplexe, international verschachtelte Lieferketten bestehen. 

Wer sich gerne intensiver mit dem Aspekt der internationalen Auswirkungen und Regelungen auseinandersetzen möchte, dem sei das Themenspecial „Lieferkettengesetz international“ von Rödl & Partner empfohlen, an welchem sich dieser Abschnitt inhaltlich orientiert und welches einen sehr umfassenden Einblick in die internationalen Gegebenheiten bietet, inklusive Zusatzberichten sowohl für 12 europäische Länder als auch für 8 wichtige Überseeländer. 


Bezogen auf die europäischen Länder lassen sich drei Ländergruppen unterscheiden: 


  1. Länder, in denen es bereits eigene Regelungen gibt bzw. solche geplant sind, auch wenn die Reichweite dieser Regelungen sehr unterschiedlich ist, z.B.: Estland, Frankreich (Französisches Gesetz über die Sorgfaltspflicht "Devoir de vigilance" mit bewusst breitem Anwendungsbereich), Niederlande (CSRD-Pflicht für Großunternehmen geplant), Norwegen (Corporate Transparency Act) 
  2. Länder, in denen es bereits eigene, limitierte Regelungen für Teilaspekte gibt, z.B.: Großbritannien (Modern Slavery Act; Grundsätze der Sorgfaltspflicht; Bestechungsgesetz, Umweltgesetz 2021) oder Slowakei (Gleichbehandlungsgrundsatz; umfangreiches Antidiskriminierungsgesetz) 
  3. Länder, in denen es aktuell keine eigenen Regelungen gibt, z.B.: Griechenland, Lettland, Polen, Spanien oder Tschechien riechenland, Lettland, Polen, Spanien oder Tschechien 


Überseeländer, welche von Rödl & Partner auch beleuchtet werden und zu denen es Zusatzberichte gibt sind: Ägypten, Australien, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Kenia, Marokko und Südafrika. Ferner gibt es ein eigenes Themenspecial bezüglich „Lieferkettengesetz im Asiengeschäft“. 


Quelle: https://www.roedl.de/themen/lieferkettengesetz-international/ 


Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen? 


Die Einführung solcher Gesetze kann für Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen: 


Komplexität der Lieferkette: Viele Unternehmen verfügen über komplexe globale Lieferketten, an denen zahlreiche Lieferanten und Subunternehmer beteiligt sind. Die Identifizierung und Überwachung der Einhaltung von Standards in diesen komplexen Lieferketten kann eine Herausforderung sein. 


Verantwortlichkeiten und Pflichten: Nach dem Lieferkettengesetz haften Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Dies kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. 


Kosten: Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung lieferkettenrechtlicher Anforderungen können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu können Investitionen in verbesserte Arbeitsbedingungen, Umweltschutzmaßnahmen und Lieferantenschulungen gehören. 


Daten- und Informationsmanagement: Unternehmen müssen Informationen über Lieferanten und den Status der gesamten Lieferkette sammeln, analysieren und verwalten. Dies erfordert ein effektives Daten- und Informationsmanagement. 


Risikomanagement: Es ist wichtig, potenzielle Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, wie zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltverschmutzung. Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern. 


Zusammenarbeit mit Lieferanten: Die Einhaltung lieferkettenrechtlicher Anforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten. Unternehmen müssen Lieferanten dazu bringen, ihre eigenen Geschäftsprozesse zu verbessern und Standards einzuhalten. 


Welche Chancen und Risiken bestehen für Unternehmen? 


Chancen: 


Die Gesellschaft wandelt sich. Ökologische und soziale Verhaltensweisen gewinnen bei der Entwicklung des Unternehmensimages zunehmend an Bedeutung. Transparenz wird von allen Seiten gefordert: von Großunternehmen, die von ihren Lieferanten und Partnern Transparenz über ihre Wertschöpfungskette verlangen; von Banken und Investoren, die sich im Rahmen des Risikomanagements zunehmend für nichtfinanzielle KPIs interessieren oder ihre Investitionen strategisch und systematisch auf "grüne" Opportunitäten ausrichten; und schließlich von den Arbeitnehmern, insbesondere der jüngeren Generation, die diese Themen bei der Wahl ihres Arbeitgebers zunehmend berücksichtigen. 


Dementsprechend wirken sich die Maßnahmen, Ergebnisse und die Kommunikation des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit, unter anderem im Rahmen der Umsetzung des Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetzes, direkt auf die Reputation des Unternehmens aus. Durch die Verbesserung ihrer Leistung in diesem Gebiet können Unternehmen Vertrauen von Kunden und Investoren gewinnen und den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften bekämpfen. 


Durch die Kombination verschiedener Standards und Initiativen können Unternehmen ganzheitliche Ansätze entwickeln und die Auswirkungen auf ihre Ressourcen minimieren. 


  • Zum Beispiel die ISO 9001: Obwohl das LkSG keine direkten Überschneidungen mit der ISO 9001 hat, können Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Lieferkette in ihre bestehenden Qualitätsmanagementsysteme integrieren. Dies ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf Qualität, Verantwortung und Nachhaltigkeit in der Lieferkette. 
  • Oder die ISO 45001: Das LkSG ergänzt die Anforderungen der ISO 45001, indem es die Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der Arbeitsnormen in der Lieferkette deutlicher hervorhebt. Dies kann dazu beitragen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette besser zu gewährleisten. 
  • Schnittmengen und Rationalisierungen sind möglich mit einer Vielzahl anderer Normen, wie z. B: ISO 26000, ISO 37301, SMETA (Sedex Members Ethical Trade Audit), amfori BSCI, Grüner Knopf (deutsches Textilsiegel) 2.0, FSC „Chain of Custody“ (CoC) oder SA8000. 


Risiken: 


Die expliziten Kosten der Nichteinhaltung des LkSG beziehen sich auf die finanziellen Aufwendungen, die einem Unternehmen entstehen können, wenn es die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Dazu gehören mögliche Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzforderungen, die von staatlichen Behörden erhoben werden können. 


Die impliziten Kosten der Nichteinhaltung des LkSG sind weniger offensichtlich, können aber langfristig tragische Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Es kann sich dabei um Schäden in Bezug auf die Reputation des Unternehmens und sein Markenimage sowie auf das Vertrauen und die Loyalität seiner Kunden handeln. Darüber hinaus kann ein Unternehmen, das für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, einschließlich seiner Lieferketten, verantwortlich gemacht wird, auch einen unmittelbaren Verlust von Geschäften zur Folge haben. 


Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich die normativen Bedingungen sowie die Spezifikationen von Kunden so konsequent ändern, dass die Existenz von Unternehmen, die sich nicht an diese Veränderungen angepasst haben, gefährdet ist. So kommt es beispielsweise bei öffentlichen Aufträgen immer häufiger vor, dass die Nichteinhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Ausschluss von Ausschreibungen führt. 


Andererseits ist es auch wichtig zu erwähnen, dass die Einhaltung des LkSG die Unternehmen dazu bewegt, potenzielle Kandidaten für ihre Supply Chain zu beschränken. Dies kann höhere Beschaffungskosten verursachen, die möglicherweise nicht durch entsprechende Preiserhöhungen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern, die nicht dem LkSG oder ähnlichen Anforderungen unterliegen, kompensiert werden können. 


Welche Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sollen konkret umgesetzt werden? 


Abhilfemaßnahmen: 


Beschwerdemechanismen und Whistleblower-Schutz: Unternehmen sollten Mechanismen einrichten, die es Betroffenen oder Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße oder Missstände in der Lieferkette zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Eingehende Beschwerden sollten seriös untersucht und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Probleme zu beheben. 


Sofortige Korrekturmaßnahmen: Bei Verstößen oder Identifizierung von Risiken sollten Unternehmen unverzüglich Korrekturmaßnahmen einleiten, um die Situation zu verbessern und weitere Schäden zu verhindern. 


Entschädigung und Wiedergutmachung: Wenn Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entdeckt werden, sollten betroffene Parteien angemessene Entschädigung erhalten. Dies kann beispielsweise finanzielle Entschädigung oder Unterstützung bei der Wiederherstellung von Lebensgrundlagen beinhalten. 


Lieferantenbeziehungsmanagement: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sollten Unternehmen ihre Beziehungen zu Lieferanten überdenken und gegebenenfalls Maßnahmen wie Aussetzung oder Beendigung der Zusammenarbeit ergreifen. 


Kommunikation mit Stakeholdern: Unternehmen sollten transparent über aufgetretene Verstöße, ergriffene Maßnahmen und Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Lieferkette kommunizieren. Offene Kommunikation stärkt das Vertrauen der Stakeholder und zeigt das Engagement für Verbesserungen. 


Präventionsmaßnahmen: 


Risikobewertung und Due Diligence: Unternehmen sollten eine systematische Risikobewertung entlang der Lieferkette durchführen, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren. Auf dieser Basis können gezielte Maßnahmen ergriffen werden. 


Lieferantenauswahl und -management: Bei der Auswahl neuer Lieferanten sollten Nachhaltigkeits- und Compliance-Kriterien berücksichtigt werden. Eine kontinuierliche Bewertung und Überwachung der Lieferanten können sicherstellen, dass sie die Standards einhalten. 


Kapazitätsaufbau und Schulungen: Unternehmen können ihre Lieferanten durch Schulungen und Kapazitätsaufbau unterstützen, um deren Fähigkeit zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu verbessern. 


Interne Schulung und Bewusstseinsbildung: Mitarbeiter sollten über die Bedeutung des Lieferkettengesetzes und die internen Maßnahmen informiert werden, um ein Bewusstsein für die Einhaltung zu schaffen und Verstöße zu verhindern. 


Zusammenarbeit mit Interessengruppen: Die Zusammenarbeit mit NGOs, Industrieverbänden und anderen Interessengruppen kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten, um Präventionsmaßnahmen zu verbessern und Best Practices zu teilen. 


Quellen:  

  • Konrads, Sebastian; Walter, Stine (2022): Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Herausforderungen, Chancen und Ausblick. Wiesbaden: Springer Nature, S.373 -385 
  • Herzog, Bodo (2021): Lieferkettengesetz. Europäische Lösung nötig. Berlin: Wirtschaftsdienst, S. 412 
  • Falder, Roland; Frank-Fahle, Constantin; Poleacov, Peter (2022): Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ein Überblick für Praktiker. Wiesbaden: Springler Gabler 


Die Kombination von Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ist entscheidend, um langfristige positive Veränderungen in der Lieferkette zu bewirken und sicherzustellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards respektiert werden. Unternehmen müssen ihre Maßnahmen kontinuierlich überprüfen und anpassen, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen angemessen zu reagieren. 


Um diesen Prozess zu prüfen und steuern zu können ist es notwendig, auch einen Reifegrad Mechanismus zu definieren, um die Nachweiserfüllung zu gewährleisten. 


Ein Reifegradmechanismus ist ein Bewertungsinstrument, das Unternehmen dabei unterstützt, den Fortschritt bei der Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu bewerten. Es ermöglicht eine systematische Bewertung des Reifegrads der Lieferkette hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards. Hier ist eine tabellarische Auflistung, wie ein solcher Reifegradmechanismus tabellarisch aussehen könnte: 


Reifegrad-Stufe 


Stufe 1 : Grundbewusstsein: Unternehmen haben begonnen, sich mit den Anforderungen des Lieferkettenrechts auseinanderzusetzen und erste Schritte zur Compliance unternommen. Allerdings gibt es noch keine umfassenden Maßnahmen oder Leitlinien.


Stufe 2: Risikobewertung und Dokumentation: Das Unternehmen hat eine Risikobewertung der Lieferkette durchgeführt und relevante Lieferanten und Produktionsstandorte erfasst. Erste Schritte zur Identifizierung und Bewältigung potenzieller Risiken wurden eingeleitet.


Stufe 3: Präventive Maßnahmen umsetzen: Das Unternehmen hat präventive Maßnahmen umgesetzt, um Risiken in der Lieferkette zu reduzieren. Die Schulung und der Kapazitätsaufbau der Lieferanten haben begonnen. Betroffene Personen verfügen über einen Beschwerdemechanismus.


Stufe 4: Überwachung und Kontrollen: Unternehmen überwachen ihre Lieferketten regelmäßig durch Audits und unabhängige Überprüfungen, um die Einhaltung von Standards zu überprüfen. Verbesserungen in der Lieferkette werden kontinuierlich umgesetzt und dokumentiert.


Stufe 5: Transparenz und Berichterstattung: Das Unternehmen veröffentlicht regelmäßig transparente Berichte über seine Nachhaltigkeitsleistung und die Maßnahmen zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes. Es arbeitet eng mit Stakeholdern zusammen und reagiert proaktiv auf Beschwerden. 


Quelle: Zeisel, Stefan (2021): Lieferkettengesetz. Sorgfaltspflichten in der Supply Chain verstehen und umsetzen. Wiesbaden: Springer Gabler


Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Reifegradmechanismus je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein kann. Die oben genannten Phasen sollen als allgemeiner Leitfaden dienen, um zu veranschaulichen, wie ein Reifegradmechanismus dabei helfen kann, Fortschritte bei der Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu bewerten und zu dokumentieren. Unternehmen sollten Reifegradmechanismen auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zuschneiden, um ihre Nachhaltigkeitspraktiken effektiv bewerten und verbessern zu können. 

 

Wie können Unternehmen von Interim-Managern profitieren und was kann ein Interim Manager im Mandat für den Kunden bewirken:


In dem Bereich Einkauf: 


  • Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) prüfen und die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in Lieferkettenmanagement integrieren. 
  • Lieferkette analysieren, um die tatsächlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen bestimmen zu können. Darauf aufbauend geht es darum, ökologische und soziale Ziele zu setzen und Maßnahmen festzulegen. 
  • Verhaltenskodex für Lieferanten entwickeln, als festen Bestandteil aller Einkaufsverträge. Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichten sich damit alle Zulieferer auf verbindliche Richtlinien bei der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in den Produktionsstätten. 
  • Lieferantenschulungen zum Kodex zur Sensibilisierung. 
  • Prüfung der Einhaltung des Kodex durch regelmäßige externe Audits unabhängiger Organisationen. 
  • Sicherstellung, dass der Verhaltenskodex auch für die Zulieferer der Zulieferer gilt. 
  • Konzentration auf die Zusammenarbeit mit wenigen, ausgewählten Produktionsbetrieben (Multi-Source vor Single-Source) 
  • Kostensenkung sollte nicht im Vordergrund stehen, aber auch nicht vernachlässigt werden. 
  • Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in Multi-Stakeholder-Organisationen, um branchenweite und branchenübergreifende Verbesserungen zu erzielen. 
  • Interne Identifikation von Risikobereichen und nachhaltige Mitigation. 
  • Auswahl verantwortungsvoller Lieferanten bei Vertragsverhandlungen. 
  • Direkte Reaktion bei internen und externen Verstößen (Vertragsstrafen, Reduzierung der Lieferkontingente...). 


In dem Bereich Logistik (Lieferkette): 


Unternehmen können durch eine optimierte Transportplanung ihre Logistikkosten senken.  Vernetzte Güterverteilzentren machen den unkomplizierten Wechsel von Transportgütern von der Straße auf die Schiene oder den Wasserweg möglich. Kombinierter Ladungsverkehr heißt die Idee dahinter, die kosteneffizient und umweltschonend zugleich ist. 


  • Anfrage und Prüfung bei Logistikpartner*innen, welche "grünen" Lösungen diese bereits anbieten. 
  • Schulung der Mitarbeitenden. 
  • Konzepte nachhaltiger Mobilität entwickeln und implementieren, etwa bei der Anfahrt zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Monats-Jobtickets für die Mitarbeitenden zur Nutzung des regionalen Nahverkehrs sind für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei. 
  • Sensibilisierung der Beschäftigten für das Thema Fahrgemeinschaften oder Leasing von Fahrrädern und E-Bikes (Job Rad). 
  • Zudem ermöglichen moderne Kommunikationsmedien, auch mal ganz auf Fahrten und Flüge zu verzichten und sich per Telefon- oder Videokonferenz auszutauschen 


In den Bereichen strategischer Planung, Vertrieb und Marketing: 


  • Interpretation von Chancen und Risiken für das Unternehmen im Rahmen der Top-Down und Bottom-Up strategischen Planungen 
  • Weiterentwicklung und Verwirklichung von Alleinstellungsmerkmalen gegenüber Marktbegleitern. 
  • Verbesserung der Kommunikation mit Stakeholdern wie Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit, durch Steigerung der Aufmerksamkeit für die Bemühungen des Unternehmens hinsichtlich der Lieferkettensorgfaltspflichten. 
  • Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten im Hinblick auf Business Development 


In den Bereichen Einkauf und Vertrieb: 


  • Aufbau der Beziehungen und Optimierung der Vertragsbedingungen mit den Schlüssellieferanten 
  • Gemeinsame Marktanalyse um Trends, Preisentwicklungen und mögliche Herausforderungen zu identifizieren, besser auf Kundenanforderungen einzugehen und Wettbewerbsvorteile zu nutzen 
  • Vorbereitung relevanter Informationen und Argumentationen zu den Auswirkungen der Einhaltung des Gesetzes und weiteren spezifischen Kundenanforderungen, insbesondere in Bezug auf Kosten und Dispositionsbeschränkungen im Vergleich zu Wettbewerbern, die sich nicht an die gleichen Bedingungen anpassen würden. 
  • Vorbereitung der Verhandlungs- und Kommunikationsstrategie und deren Umsetzung, um die Preisgestaltung oder die Preise an unvermeidbare Kostensteigerungen anzupassen 
  • Verbesserung der Unternehmensrentabilität durch angemessene Anwendung der Alleinstellungsmerkmale 


Schlussfolgerung


Für die betroffenen Unternehmen bestehen hohe Risiken bei Nicht-Einhaltung, aber auch Chancen, seine Lieferkette zu optimieren und dadurch seine Marktposition und Reputation zu festigen oder zu erhöhen. Nicht jedes Unternehmen hat entsprechendes internes Knowhow und Ressourcen, alle Themen im Rahmen der vorgegebenen Fristen umzusetzen. Fachlich qualifizierte und erfahrene Interim Manager unterstützen den Kunden bei der Analyse, der Auswertung, der Vorbereitung, der Vertragsgestaltung, der operativen Implementierung & Schulung zur Überwachung (Steuerungsmechanismus) und der Vermarktung. 

 

Wir vom Interactive Interim Netzwerk stehen Ihnen bei Bedarf oder näherem Interesse jederzeit zur Verfügung. Unser Verein verfügt über erfahrene Experten aus sämtlichen Funktionsbereichen und Branchen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter: 

E-Mail: info@interactive-interim.com

LinkedIn Profil: https://www.linkedin.com/company/interactive-interim-network


Über die Autoren: 


Roland Bachmeier ist seit 2004 als Interim Manager für Supply Chain am Markt etabliert. Sein Fokus beginnt bei der Beschaffung und endet mit der Lieferung an den Endverbraucher. Sowohl Einkauf als auch die gesamte Logistik gehören zu seinem Fachspektrum.
Mehr Informationen unter:
https://www.login-consulting.com


Serge Megazzini ist auf den Bereich B2B-Vertriebsmanagement spezialisiert. Er behebt die kommerziellen Herausforderungen seiner Kunden in Bezug auf Wachstum, Transformation, Integration oder Umsetzung.
Mehr Information unter:
https://www.b2b-challenges.com/de/home


Robert Schirra: unterstützt als Executive Interim Manager in seinen Mandaten Mittelstand und Konzerne der gesamten Automobilindustrie sowie angrenzender Branchen im Vertrieb, Projekt-management und Produktmanagement – von der Strategie bis zur operativen Umsetzung. 

Mehr Information unter: https://www.schirra-interim.de


Olcay Süzeroglu: ist Interim Manager mit Schwerpunkt Projekt- und Prozessmanagement. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Expertise in den Branchen Automotive, E-Mobilität und Sondermaschinenbau, unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung komplexer Projekte. Mehr Informationen unter: https://www.sotec-eng.de

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